Ratschläge > Normalerweise wird eine Anzahlung geleistet ...


Einmal den Preis ausgehandelt, wird normalerweise eine Anzahlung auf ein Konto geleistet, um die Verpflichtung zu verstärken und um inzwischen die offenen Fragen zum Kaufvertrag zu klären (z.B. offene Verifikationen, Antrag auf Hypothekendarlehen für den Kauf, usw.).

Die Wahl der Form und Menge hängt vom Grad der Verpflichtung ab, den beide Seiten eingehen möchten. Anzahlung oder Kaufoption stehen zur Auswahl.

Im Fall einer Zahlung in Konzept Anzahlung oder "arras" (Draufgeld), kann der Käufer den gezahlten Betrag verlieren, wenn er den Vertrag bricht. Falls der Verkäufer den Rücktritt verschuldet, muss er den Betrag doppelt zurückerstatten. Je grösser der Betrag, desto grösser die Verpflichtung der beiden Parteien.

Die zweite Form ist der Optionsvertrag. Dies ist ein Vorvertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, die Immobilie innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nicht an Dritte zu verkaufen und auf Verlangen des Käufers gegen Zahlung des Restkaufpreises die notarielle Kaufurkunde zu zeichnen.

Selbstverständlich wird der grösste Verpflichtungsgrad durch die direkte Formalisierung des Kaufvertrages erreicht, in dem die anfänglich übergebene Summe Teil der vereinbarten Gesamtzahlung darstellt.

Genauer: die Zahlung einer kleinen Summe wird als Anzahlung geleistet, bei Zahlung von 10-20 % als Kaufoption, und bei Zahlung von 20-30 % des Preises wird direkt der Kaufvertrag unterzeichnet.

Zur Erinnerung: Die Form der Anzahlung hängt vom Verpflichtungsgrad ab, den Sie eingehen wollen: von der Anzahlung bis zur Zahlung als Teil des Gesamtpreises des Kaufvertrages. Vergessen Sie nicht, vom Verkäufer eine Quittung über den gezahlten Betrag zu verlangen.